Kirchenvorstandswahl 2026: Bestimmen Sie mit, wer unsere Gemeinde leitet!
Im September werden in allen Kirchgemeinden der Sächsischen Landeskirche die Kirchenvorstände neu gewählt. In der Christuskirchgemeinde findet die Wahl am 20. September statt. Dann entscheiden die wahlberechtigten Gemeindeglieder, wer in den nächsten sechs Jahren „die Kirchgemeinde leitet und darüber wacht, dass sie ihren Auftrag wahrnimmt.“, wie es im §12 der Kirchgemeindeordnung heißt. Demnach vertritt der Kirchenvorstand die Kirchgemeinde rechtlich nach außen. Er entscheidet in allen Fragen des kirchlichen Lebens und trägt die Verantwortung für die geistlichen und weltlichen Aufgaben der Gemeinde. Das schließt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter ebenso ein wie die Verwaltung der Gebäude, Grundstücke, Friedhöfe und des Kindergartens.
Der KV beschließt die Ortsgesetze, er entscheidet in Personalfragen und über den Finanzhaushalt. Als anstellende Kirchgemeinde werden zudem alle Mitarbeiter im Verkündigungsdienst aus der Region Chemnitz-Süd bei uns geführt.
Insgesamt ist es ein umfangreiches Amt, welches von Laien ausgeübt wird. Immerhin hat der Haushalt der Christuskirchgemeinde einen Umfang von etwa 2,5 Mio. Euro, haben wir 18 Gebäude zu verwalten, vier Friedhöfe und einen Kindergarten und sind für 43 Angestellte zuständig. Hinzu kommen weitere Aufgaben, die von Kirchvorstehern in den Orts- oder Fachausschüssen übernommen werden.
Daher bin ich sehr dankbar, wenn sich Gemeindeglieder dieser Verantwortung stellen. Dass wir solche Ämter in der Kirche haben, ist Ausdruck von mündiger Gemeinde.
Der Apostel Paulus beschreibt die Gemeinde als einen Leib, bestehend aus vielen Gliedern, die unterschiedliche Gaben und Aufgaben haben. Leitung ist eine dieser Gaben und Aufgaben. Als Gabe wird sie durch den Heiligen Geist verliehen (Römer 12,8) und ist als Aufgabe für den Dienst in der Gemeinde gedacht. Eifer und Demut werden im Neuen Testament von denen erwartet, die ein Leitungsamt ausüben. Der Eifer geht dabei einher mit Gestaltungs- und Einsatzwillen, die Demut führt zur Teamfähigkeit und zur Selbstbeschränkung, weil wir Jesus als Herrn der Kirche anerkennen und ihm dienen wollen.
In dieser Weise haben wir im Kirchenvorstand die letzten sechs Jahre gut zusammengearbeitet und das Zusammenwachsen unserer vier Ortsteile vorangebracht. Das geschah mit viel Engagement und Hingabe, mit Freude und Dankbarkeit, aber auch mit Mühe, manchem Ärger und leider auch unter Verlusterfahrungen. Den zwölf Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern danke ich daher sehr herzlich für ihre Mitarbeit. Nun sind wir gespannt, wer in den nächsten sechs Jahren die Geschicke der Christuskirchgemeinde lenken wird.
Auf dem Weg zum neuen Kirchenvorstand sind folgende Termine zu beachten:
Ab 1. Juni liegen die Wählerlisten in den Pfarrämtern zur Einsicht aus und können auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Einsprüche gegen die Wählerliste können bis zum 23. August ‘26 geltend gemacht werden. Eine Woche vor dem Wahltag wird die Wählerliste geschlossen.
Bis zum 9. August ‘26 können Wahlvorschläge aus der Gemeinde eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag, der mit Vor- und Zunamen, Alter, Beruf und Anschrift anzugeben ist, benötigt die Zustimmung von fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern. Die Kandidatenliste wird am 9.8.26 bekanntgegeben, die Möglichkeit des Einspruches gegen die Kandidatenliste besteht in der Woche vom 9. - 16. August ‘26.
Am Mittwoch, dem 19. August ‘26 stellen sich die Kandidaten in einer Gemeindeversammlung um 19:30 Uhr in Adelsberg der Gemeinde vor und können dort befragt werden.
Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Wer davon Gebrauch machen möchte, zeige dies spätestens bis zum 15. September 26 im Pfarramt an und beantrage beim Kirchenvorstand einen Briefwahlschein. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt zu den Öffnungszeiten der Kanzlei oder während der Sprechzeit von Pfarrer Förster. Diese müssen bis zum Wahltag dem KV zugeleitet worden sein oder können am Wahltag vor Abschluss der Wahlhandlung dem Wahlleiter ausgehändigt werden.
In unserer Kirchgemeinde finden die Wahlen am Sonntag, dem 20. September ‘26 statt. Es dürfen maximal acht Personen von einer gemeinsamen Kandidatenliste gewählt werden. Gewählt wird mit einer gemeinsamen Liste, jedoch in vier Stimmbezirken, wobei jede Wählerin und jeder Wähler ausschließlich in seinem Stimmbezirk seine Stimme abgeben kann.
- Gewählt wird am 20. September ‘26:
- in Euba und in Kleinolbersdorf im Anschluss an den Gottesdienst von 10:30 bis 11:00 Uhr
- in Adelsberg im Anschluss an den Gottesdienst von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- in Reichenhain vor dem Gottesdienst von 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Die öffentliche Auszählung aller Stimmen aus den vier Stimmbezirken und der Briefwahl erfolgt am Wahltag in Reichenhain im Anschluss an den Gottesdienst ab 15:30 Uhr.
Bis zum 11. Oktober ‘26 haben die acht gewählten Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher die Berufungen auszusprechen. Ins Amt wird der neue Kirchenvorstand im Gottesdienst am 1. Advent um 10:00 Uhr in Kleinolbersdorf eingeführt. Dabei werden die neuen Kirchenvorstände vor der Gemeinde folgende auf Christus orientierte Selbstverpflichtung durch das Gelöbnis bestätigen:
- „Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Wir bitten alle Gemeindeglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Wahl im Gebet zu begleiten.
Pfarrer Daniel Förster, Vorsitzender des Kirchenvorstandes