Kirchenvorstandwahl 2026: Kandidatenliste und Einspruchsmöglichkeit
Für die Wahl zum Kirchenvorstand haben sich in der Christuskirchgemeinde zwölf Gemeindeglieder bereiterklärt zu kandidieren. Die Kandidatenliste ist hier einsehbar:
Gegen die Kandidatenliste kann bis zum 24.8.2026 Einspruch eingelegt werden.
Zur Wahl am 20. September hat jeder Wähler/jede Wählerin maximal acht Stimmen auf der gesamten Kandidatenliste zu vergeben. Jeder Wahlvorschlag kann nur eine Stimme erhalten. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als acht Namen angekreuzt sind. Ferner sind leere Stimmzettel und solche mit Zusätzen ungültig.